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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Haftungsausschluss

Die Fastenwandern GmbH erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und trifft die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung ihrer Daten.

Alle unsere Angebote richten sich an gesunde Menschen in Eigenverantwortung..Unser Team besteht aus erfahrenen Fachpersonen in den Bereichen Fasten, Wandern und Gruppenleitung und bieten Ihnen grösstmögliche Sicherheit in unseren Fastenwanderwochen. Dennoch sind Gefahren nicht ausgeschlossen. Unsere Aufgabe ist es, das Risiko auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie die Gefahren und verzichten auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und anderen Ansprüchen gegenüber Fastenwandern GmbH. Der Gast nimmt auf eigenes Risiko teil. 

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er gesund und leistungsfähig ist und die Kontraindikationen gelesen und verstanden hat. Er fastet und wandert auf eigene Verantwortung, jegliche Haftung seitens Fastenwandern GmbH wird abgelehnt. Fasenwandern GmbH haftet nicht für Wanderunfälle irgendwelcher Art. Der Teilnehmer verfügt über eine eigene Unfall- und Krankenversicherung. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, der Schweizerischen Rettungsflugwacht (REGA) beizutreten.

Sollte zwischen Buchung und Antritt eine Krankheit erfolgen, muss Fastenwandern GmbH unverzüglich informiert werden. Es gelten die üblichen Annullationsbedingungen auch im Krankheitsfall. Eine Annullationsversicherung für kurzfristige Absagen wird dringlich empfohlen.

Die Fastenwandern GmbH erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und trifft die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung ihrer Daten.

Fasten ist für gesunde Personen kein Problem. Bei Krankheiten, Funktionsschwächen und/oder dauerhaft eingenommene Medikamenten nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Arzt oder direkt mit uns. Die nachfolgende Liste der Kontraindikationen ist nicht abschliessend. Fastenwandern GmbH bietet Fastenwandern für Gesunde in Eigenverantwortung an. Die Fastenwandern GmbH ist in keinem Fall für einen direkten oder indirekten Schaden irgendwelcher Art (auch wenn das Auftreten eines solchen der Fastenwandern GmbH bekannt ist oder sein könnte), der im Zusammenhang mit den einer Fastenwanderwoche steht, haftbar.

Kontraindikationen beim Buchinger Fasten ohne ärztliche Betreuung:

  • Diabetes Typ 1 und Insulin Patienten
  • Untergewichtige Personen
  • Marcumar Patienten, Herz- Kreislauf Problemen
  • Psychisch Kranke, Depressionen
  • Magen-, Darmgeschwüre
  • Krebs in vorgerücktem Stadium
  • Frauen in Schwangerschaft oder stillend
  • seelisch ausgelaugte Menschen und Suchtkranke
  • Schilddrüsen-Überfunktion
  • Epilepsie
  • Nierenschwäche oder -funktionsstörungen
  • Kinder unter 16 Jahren
  • Frisch operierte Personen


Fasten, Wandern und Aktivitäten

Fasten reduziert die Reaktionsfähigkeit und kann die Fahrtüchtigkeit einschränken. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Lenken eines Fahrzeuges während des Fastens mit einem höheren Risiko einhergeht. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass eigene Unternehmungen und Touren, zu Fuss, mit dem Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln während und nach der Fastenwanderwoche allein in ihrer eigenen Verantwortung liegt. Die Organisatoren der Fastenwanderung übernehmen keine Haftung für Handlungen, die die Teilnehmer während und nach der Fastenwanderwoche ergreifen. Der Fastende ist sich der Risiken und Nebenwirkungen bewusst. Verlässt der Teilnehmer während der Wanderungen die Gruppe, geschieht dies auf eigene Verantwortung.

Die Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf jegliche Ansprüche, die sie gegenüber Fastenwandern GmbH geltend machen könnten.


Intervall-Basenfasten oder Vitalstoffwoche
Basenfasten ist eine Ernährung mit Gemüse und Obst und somit eine milde Form von Entsäuerung. Bei schwerwiegenden Krankheiten empfehlen wir eine Rücksprache mit Ihrem Arzt und mit der Fastenleiterin.


Events

Alle Veranstaltungen, die unter Events ausgeschrieben werden, unterliegen diesen AGB's. Alle Wanderungen und Präsentationen aller Referenten .

Die Informationen, die ich bei dieser Veranstaltung bekomme, ersetzen keinesfalls eine umfassende Beratung und Therapie bei meinem Hausarzt. Fastenwandern GmbH übernimmt keine Haftung für jegliche Folgen. Der Umgang mit diesen Informationen erfolgt in Eigenverantwortung.

Die angebotenen Wanderungen unterstehen, wie die Fastenwanderwochen, der Eigenverantwortung. Jeder Teilnehmer muss über eine eigene Unfallversicherung verfügen. Fastenwandern GmbH lehnt jegliche Haftung für Unfälle jeglicher Art ab.

Mit der Anmeldung zu einer einzelnen Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese AGB's an.


2. Anmeldung und Zahlung

Der Seminarpreis ist bei Seminarbuchung fällig. Mit der Einzahlung des Seminarbeitrages an Fastenwandern GmbH ist der Seminarplatz definitiv gebucht. Fastenwandern GmbH organisiert die Reservierung des Hotelzimmers für die Teilnehmer, lehnt aber jeden Haftungsanspruch bei Hotelleistungen ab. Mit der Anmeldung zu einer Fastenwanderwoche wird ein Zimmer gemäss gewählter Zimmerkategorie gebucht und der Teilnehmer geht einen Vertrag mit dem jeweiligen Hotel ein. Die Hotelleistungen bezahlt der Teilnehmer direkt dem Hotel, spätestens am letzten Tag seines Aufenthaltes.


3. Annullationsbedingungen

Eine Annullation der Fastenwanderwoche (Fastenseminar und Hotelzimmerbuchung) ist Fastenwandern GmbH zu melden, ansonsten bleiben beide Buchungen (Seminar und Hotel) bestehen. Die Annullationsbedingen gelten auch im Krankheitsfall. Die Annullationskosten sind der privaten Annullationsversicherung zu melden.

Folgende Annullationsbedingungen gelten:

Rücktrittsbedingungen Fastenseminar und privates Fasten

  • bis 30 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr von 150 CHF
  • 30 - 0 Tage vor Ankunft: gesamter Seminarpreis


Rücktrittsbedingungen Hotelzimmerbuchung

Die Hotel Annullierungskosten gehen zulasten der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist mit der Anmeldung einen Reservierungsvertrag für sein Hotelzimmer eingegangen und haftet vollumfänglich für sämtliche Annullationskosten des Hotels. Wir empfehlen, eine Annullations-Versicherung abzuschliessen. Die Annullationsentschädigung ist dem Hotel direkt zu bezahlen. Fastenwandern GmbH managed die Zimmerreservation, respektive die Zimmerannullation mit dem Hotel. Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über Fastenwandern GmbH.

Die folgenden Rücktrittsbedingungen sind ohne Gewähr, für allfällige Änderungen seitens des Hotels haftet Fastenwandern GmbH nicht.


Waldhotel Davos****s

  • bis 30 Tage vor Ankunft keine Kosten
  • 29-15 Tage vor Ankunft: 50% der Übernachtungskosten
  • 14 - 0 Tage vor Ankunft: 100% der Übernachtungskosten


Golfhotel Saanenmöser****s

  • bis 30 Tage vor Ankunft keine Kosten
  • 29 - 15 Tage vor Ankunft: 50 % der Übernachtungskosten
  • 14 - 0 Tage vor Ankunft: 100% der Übernachtungskosten


Hotel Sonne, Fextal***

  • bis 30 Tage vor Ankunft keine Kosten
  • 29 - 15 Tage vor Ankunft: 50 % der Übernachtungskosten
  • 14 - 0 Tage vor Ankunft: 100% der Übernachtungskosten


Hotel Roessli, Weggis****s

  • bis 30 Tage vor Ankunft keine Kosten
  • 29-15 Tage vor Ankunft: 50% der Übernachtungskosten
  • 14 - 0 Tage vor Ankunft: 100% der Übernachtungskosten



4. Annullationsversicherung

Eine Annullationsversicherung für die Hotelreservation und die Seminargebühr ist Sache der Teilnehmer. Fastenwandern GmbH hat keine Risikoversicherung. Der Teilnehmer haftet in jedem Fall für die Annullationsgebühr. Die Annullationsbedingungen gelten auch bei einer Absage im Krankheitsfall. Eine private Annullationsversicherung wird dringenst empfohlen.


5. Absage durch Fastenwandern

Kann die Fastenwanderwoche nicht stattfinden, werden Sie 30 Tage im voraus informiert. Fällt die Fastenwanderleitung kurzfristig aus, wird eine Ersatzleitung organisiert. Wird die Fastenwanderwoche durch Fastenwandern abgesagt, wird der Seminarbeitrag zurückgezahlt.


6. Rücktrittsbedingungen bei Pandemie


Seminarbeitrag Fastenwandern

Der Seminarbetrag wird bei einer Pandemie (Ausrufung des Notstandes von der Schweizer Regierung) für die Buchung einer späteren Fastenwanderwoche angerechnet. Besteht kein Notstand und findet die Fastenwanderwoche statt, gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen. Bei anderen unvorhersehbaren Ereignissen werden die Bedingungen dem Ereignis entsprechend angepasst.


Hotelreservation

Im Falle einer Pandemie oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, gelten die Rücktrittsbedingungen für die Hotelübernachtungen der jeweiligen Hotels. Hat das Hotel eine Betriebsgenehmigung und ist es bereit Gäste zu beherbergen, gelten die üblichen Rücktrittsbdingungen des jeweiligen Hotels.

Abweichende Bedingungen des Teilnehmers, die von der Fastenwandern GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn die Fastenwandern GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


7. Bildmaterial

Wir sind laufend daran tolle Bilder und Videos während den Touren zu erstellen, hier sind tlw. einzelne Personen erkennbar. Dieses Material stellen wir Ihnen nach der Tour gerne zur Verfügung. Ebenfalls brauchen wir dieses Bild- / Videomaterial für unsere eigenen Werbezwecken z.B. Internet, Prospekte etc. Möchten Sie als Teilnehmer nicht auf Bild /Video erscheinen, so ist das bei der Anmeldung anzumerken. Sämtliche Bildrechte bleiben bei der Fastenwandern GmbH.


Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt sowie die Abwicklung von Verträgen zwischen der Fastenwandern GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten auf der Webseite www.fastenwandern.ch oder andere Weise.
Durch die Aufgabe der Bestellung anerkennt der Kunde, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und sich mit Ihnen ohne Vorbehalt einverstanden erklärt zu haben. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden von der Fastenwandern GmbH nicht anerkennt. Die Fastenwandern GmbH kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern.


8. Schlussbestimmungen

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 9500 Wil SG.

Abweichende Bedingungen des Teilnehmers, die von der Fastenwandern GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn die Fastenwandern GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


Wil, SG, 15. August 2026